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Elternbeiträge

Die Elternbeiträge werden zu Beginn eines Monats (auch in den Ferien) per Lastschrift eingezogen.

Fahrtkosten für größere Ausflüge in den Ferien werden bei den Kindern nach Bedarf zusätzlich eingesammelt.

Voraussetzung für eine Teilnahme am OGGS-Angebot oder der Halbtagsbetreuung ist in jedem Fall die Mitgliedschaft im Elternverein der Aloysiussschule. Der Beitrag beträgt zur Zeit 6 Euro pro Jahr und wird jährlich per Lastschrift eingezogen.

Bei Geschwisterkindern zahlt das zweite Geschwisterkind die Hälfte des Elternbeitrags. Das dritte und jedes weitere Geschwisterkind sind beitragsfrei. Die Mittagessenspauschale bei OGGS-Kindern ist auch bei Geschwisterkindern in vollem Umfang zu zahlen.

Offene Ganztagsgrundschule (OGGS)

Die Elternbeiträge für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) bis 16:30 Uhr werden nach dem Beschluss der Gemeinde Holzwickede einkommensabhängig erhoben. Die Einkommensprüfung erfolgt durch einen Steuerberater.

Brutto-Jahreseinkommen durchschnittliches Brutto-Monatseinkommen monatlicher Elternbeitrag
bis 15.000,00 € bis 1.250,00 € 0,00 €
bis 20.000,00 € bis 1.666,00 € 25,00 €
bis 25.000,00 € bis 2.083,00 € 34,00 €
bis 31.000,00 € bis 2.583,00 € 45,00 €
bis 37.000,00 € bis 3.083,00 € 58,00 €
bis 43.000,00 €bis 3.583,00 €72,00 €
bis 49.000,00 € bis 4.083,00 € 95,00 €
bis 55.000,00 €bis 4.583,00 €112,00 €
bis 61.000,00 €bis 5.083,00 €131,00 €
über 61.000 €ab 5.083,00 €150,00 €

Zusätzlich wird eine verbindliche Mittagsessenspauschale von 40 Euro erhoben.

Die Kosten für das Ferienangebot sind in den Beiträgen für die OGGS enthalten.

Halbtagsbetreuung

Die Elternbeiträge für die Kinder in der Halbtagsbetreuung bis 13:20 Uhr betragen monatlich 40 Euro.

Für das Ferienangebot wird pro Woche ein Elternbeitrag in Höhe von 30 Euro erhoben. Der Elternbeitrag wird fällig, wenn ein Kind mindestens einmal das Ferienangebot genutzt hat.
Zusätzlich kommen 2 Euro Mittagsessensgeld für die Tage dazu, die das Kind am Mittagessen teilgenommen hat.


Bitte beachten Sie:

Die Bezahlung der Beiträge für die Halbtagsbetreuung und die OGGS erfolgt grundsätzlich nur per Bankeinzug von Seiten des Elternvereins. Bei säumigen Zahlungen wird das Kind so lange ausgeschlossen, bis die finanzielle Lage geregelt ist. Durch säumige Zahlungen und Mahnverfahren entstehende Kosten tragen die Eltern.